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   VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20 We   

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VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20 We (https://dejure.org/2022,20328)
VG Weimar, Entscheidung vom 03.05.2022 - 7 K 1050/20 We (https://dejure.org/2022,20328)
VG Weimar, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 7 K 1050/20 We (https://dejure.org/2022,20328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürNatG § 14; VwGO § 79 Abs 1; Baumschutzsatzung der Stadt Erfurt § 5; Baumschutzsatzung der Stadt Erfurt § 6
    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme von den Verboten einer Baumschutzsatzung für eine Schwarznuss; isolierte Anfechtung eines den Ausgangbescheid aufhebenden Widerspruchsbescheides durch die Ausgangsbehörde ; maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung; isolierte ...

  • Justiz Thüringen

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme von den Verboten einer Baumschutzsatzung für eine Schwarznuss; isolierte Anfechtung eines den Ausgangbescheid aufhebenden Widerspruchsbescheides durch die Ausgangsbehörde

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 808
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Weimar, 04.08.2014 - 7 K 1392/12

    Ausnahmen und Befreiungen vom Fällverbot geschützter Bäume

    Auszug aus VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20
    Weitergehende Anforderungen an den Nachweis sind nicht geboten, da sie die betroffenen Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten und dazu führen würden, dass die Regelungen der Baumschutzsatzung keinen gerechten Ausgleich zwischen den öffentlichen und privaten Belangen mehr gewährleisteten (vgl. OVG NRW Urt. v. 8. Oktober 1993 - 7 A 2021/92 -, juris, VG Weimar, Urt. v. 4. August 2014 - 7 K 1392/12 We -, juris n.w.N.).

    Reiche eine hypothetische Gefahr ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Fällgenehmigung aus, könnten mit dieser Begründung praktisch alle Anträge auf Fällgenehmigung unter die Ausnahmevorschrift des § 6 BaumSchS subsumiert werden und die Baumschutzsatzung würde ins Leere laufen (so i.E. auch VG Weimar, Urt. v. 4. August 2014 - 7 K 1392/12 We -, juris, Rn. 60, VG Weimar, Urt. v. 18. Mai 2018 - 7 K 284/16 We).

    Insoweit ist es zumutbar, situationsbedingt verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten (vgl. auch VG Weimar, Urt. v. 4. August 2014 - 7 K 1392/12 We -, juris, VG Weimar, Urt. v. 10. Januar 2020 - 7 K 886/18 We).

  • VG München, 23.11.2015 - M 8 K 14.2817

    Fällgenehmigung eines Weymouthskiefers

    Auszug aus VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20
    Derartige Unglücksfälle gehören zum allgemeinen Lebensrisiko; sie ließen sich, wenn überhaupt, allenfalls dadurch vermeiden, dass in besiedelten Bereichen sämtliche größere Bäume beseitigt würden, obwohl gerade ihr Bestand durch die Baumschutzsatzungen gesichert werden soll, so dass diese weitgehend leerlaufen würden (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 29. Dezember 2021 - 9 K 6522/20 -, juris, VG München, Urteil vom 23. November 2015 - M 8 K 14.2817 -, juris, Rn. 55).

    Darüber hinaus wird angemerkt, dass ein Anspruch auf Baumfällung immer der Prüfung des Einzelfalles unterliegt, wobei Baum- und Grundstückssituationen grundsätzlich individuell und somit nicht vergleichbar sind (VG München, Urteil vom 23. November 2015 - M 8 K 14.2817 -, juris, Rn. 63), sodass auch aus diesem Gesichtspunkt sich ein Vergleich zu der Schwarznuss in der Wigbertigemeinde verbietet.

  • VG Düsseldorf, 29.12.2021 - 9 K 6522/20

    Baumschutz, Fällgenehmigung, Ausnahme, Befreiung, Entwurzelung, Astbruch,

    Auszug aus VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20
    Allein der mit dem Klimawandel verbundene Anstieg der Zahl entsprechender Unwetterereignisse im gesamten Land rechtfertigt noch nicht die Annahme der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes auf dem Grundstück der Beigeladenen (Anschluss an VG Düsseldorf, Urteil vom 29. Dezember 2021 - 9 K 6522/20 -, juris).(Rn.48).

    Derartige Unglücksfälle gehören zum allgemeinen Lebensrisiko; sie ließen sich, wenn überhaupt, allenfalls dadurch vermeiden, dass in besiedelten Bereichen sämtliche größere Bäume beseitigt würden, obwohl gerade ihr Bestand durch die Baumschutzsatzungen gesichert werden soll, so dass diese weitgehend leerlaufen würden (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 29. Dezember 2021 - 9 K 6522/20 -, juris, VG München, Urteil vom 23. November 2015 - M 8 K 14.2817 -, juris, Rn. 55).

  • VGH Bayern, 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943

    Unzumutbare Beeinträchtigung eines vorhandenen Gebäudes (hier verneint)

    Auszug aus VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20
    Durch die Formulierung "im Einzelfall" wird deutlich, dass eine atypische Sonderkonstellation vorliegen muss, die durch Umstände gekennzeichnet ist, die nicht bei gleichgelagerten Fällen vorkommt (vgl. Bayr. VGH - Beschl. v. 8. Dezember 2014 - 14 ZB 12.1943 juris; VG Regensburg, Urt. v. 19. Februar 2008 - RN 4 K 07.455, juris, Rn. 21).
  • VG Regensburg, 19.02.2008 - RN 4 K 07.455

    Erhaltung einer durch eine Baumschutzverordnung geschützten Buche, die ein

    Auszug aus VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20
    Durch die Formulierung "im Einzelfall" wird deutlich, dass eine atypische Sonderkonstellation vorliegen muss, die durch Umstände gekennzeichnet ist, die nicht bei gleichgelagerten Fällen vorkommt (vgl. Bayr. VGH - Beschl. v. 8. Dezember 2014 - 14 ZB 12.1943 juris; VG Regensburg, Urt. v. 19. Februar 2008 - RN 4 K 07.455, juris, Rn. 21).
  • VG Bayreuth, 16.09.2015 - B 2 K 15.493

    Befreiung / Ausnahme vom Fällverbot für eine als Naturdenkmal ausgewiesene Eiche

    Auszug aus VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20
    Die typischerweise mit dem Fällverbot auftretenden Belastungen sind dem Normadressaten daher regelmäßig zumutbar und von ihm hinzunehmen (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 16. September 2015 - B 2 K 15.493 -, juris).
  • VG Ansbach, 24.07.2013 - AN 11 K 12.01015

    Befreiung von Verbot nach BaumSchVO; zumutbare Schutzmaßnahmen nicht getroffen

    Auszug aus VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20
    Es stellt vielmehr - wie die Klägerin zutreffend ausführt - ein adäquates Mittel dar, Wurzeleinwüchse zu verhindern (so auch VG Ansbach Urteil vom 24. Juli 2013 - AN 11 K 12.01015 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2020 - 6 K 4/19

    Fällgenehmigung Baumschutzsatzung Gefahr Einfahrt Pflaster Pflasterung

    Auszug aus VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20
    Auch diese Gefahr lässt sich - unabhängig davon, dass sie ebenfalls nicht hinreichend dargelegt ist, weil bereits nicht bewiesen ist, dass die Wurzeln tatsächlich das Hausfundament durchdringen oder nicht vielmehr das Fundament durch Risse bereits vorbeschädigt war (vgl. i.E. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 6 K 4/19 -, juris, Rn. 23) - durch das Anbringen von Wurzelschutzplatten oder eines Wurzelschutzvlieses erheblich verringern.
  • VG Gelsenkirchen, 30.11.2012 - 6 K 4641/10

    Baumfällgenehmigung, Ausnahme, Befreiung, Baumschutzsatzung, Gefahr, Garage,

    Auszug aus VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20
    Unabhängig davon hat das VG Gelsenkirchen mit Urteil vom 30. November 2011 (AZ. 6 K 4641/10) entschieden, dass Kosten in Höhe von 6.000 ? sogar noch einen zumutbaren Kostenaufwand darstellen würden.
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20
    Diese Möglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002, BVerwGE 117, 93 ff, m.w.N.).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1993 - 7 A 2021/92
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Voraussetzungen für die Bildung einer

  • VG Weimar, 10.01.2020 - 7 K 886/18

    Fällgenehmigung für einen Baum; Verschattung einer Solarthermie-Anlage

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